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Pressemitteilung vom 17.07.2008 | 12:19
Bündnis 90/Die Grünen Hessen
GRÜNE wollen mehr direkte Demokratie wagen  - Geringere Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid
 
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN möchte die Möglichkeiten der politischen Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in Hessen deutlich stärken und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheid senken.
 
'Die hessische Verfassung ist formal eine Volksverfassung im besten Sinne. Sie räumt dem hessischen Volk weitergehende Mitwirkungsmöglichkeiten ein als andere Landesverfassungen. So gibt es die Möglichkeit der Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid ebenso wie die obligatorische Volksabstimmung bei einer Verfassungsänderung oder die Volksklage vor dem Staatsgerichtshof. In den mehr als 60 Jahren ihres Bestehens hat sich aber gezeigt, dass die Volksrechte weitgehend  nur auf dem Papier bestehen. Nicht ein einziges Volksbegehren hat es bisher geschafft, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, von der Durchführung eines Volksentscheids hierüber ganz zu schweigen. Die Hürden hierfür sind nämlich unzumutbar hoch. Sie müssen deutlich gesenkt werden', erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der GRÜNEN, Andreas Jürgens.
 
Hierfür sei eine Änderung der Verfassung und des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid notwendig. 'Nach der Verfassung kommt ein Volksbegehren - also ein Antrag an den Landtag, einen Gesetzentwurf zu verabschieden - nur zustande, wenn ein Fünftel der Wahlberechtigten dies mit seiner Unterschrift unterstützt.
Dies wollen wir auf höchstens ein Zehntel der Wahlberechtigten absenken. Das wären immer noch 437.000 Menschen, die ein Anliegen unterstützen müssten.
Einführen wollen wir außerdem die Möglichkeit, auch die Verfassung im Wege des Volksbegehrens zu ändern. Und schließlich wollen wir auch eine so genannte Volksinitiative einführen, die es in anderen Bundesländern gibt. Damit könnte dem Landtag ein bestimmtes Anliegen unterbreitet werden, ohne dass es wie derzeit eines ausformulierten Gesetzentwurfs bedürfte, ' erläutert der Abgeordnete. Bereits in früheren Wahlperioden hatten DIE GRÜNEN ähnliche Vorschläge gemacht. 'Wir hoffen, dass wir nunmehr auch Mehrheiten im Landtag dafür erreichen können.'
 
Aber auch das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid enthalte eine Reihe von Restriktionen, die deutlich abgebaut werden müssten. In anderen Bundesländern wurden in den letzten Jahren plebiszitäre Elemente wesentlich erleichtert. In Hessen gilt das Gesetz von 1950 praktisch unverändert. 'So müssen nach derzeitiger Regelung bereits 3 Prozent der Wahlberechtigten einen Antrag auf Volksbegehren unterstützen. Dies wollen wir deutlich auf höchstens 1 Prozent absenken. Möglicherweise wäre hier aber auch eine feste Anzahl - z.B. 25.000 Unterschriften - eine gute Lösung. Ist ein Antrag erfolgreich, werden die Listen, mit denen die Unterschriften bisher 20 Prozent der Wahlberechtigten zur Unterstützung erreicht werden müssen, für lediglich zwei Wochen bei Gemeindebehörden ausgelegt. Im bundesweiten Vergleich müssen damit in Hessen in der kürzesten Zeit die meisten Unterschriften gesammelt werden. Wir meinen, dass diese Frist mindestens drei Monate betragen sollte um dann die hoffentlich höchstens noch notwendigen 10 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen.
Schließlich sollen die Unterschriftslisten, die bisher von den Antragstellern hergestellt und an die Gemeinden versandt werden müssen, vom Landeswahlleiter erstellt und verteilt werden. Die Kosten hierfür sollen vom Land übernommen werden.'
 
DIE GRÜNEN kündigten an, unmittelbar nach der Sommerpause die notwendigen Gesetzentwürfe im Landtag einzubringen und bei den anderen Fraktionen um Zustimmung zu werben. 'Die für eine Verfassungsänderung notwendige Volksabstimmung sollte schon aus Kostengründen an einem Wahltag stattfinden.
Dafür würden sich beispielsweise die Europawahlen am 7. Juni 2009 anbieten. Nach der gesetzlichen Regelung muss die Landesregierung eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung innerhalb einer Frist von 60 bis 120 Tagen nach dem Gesetzesbeschluss des Landtags anberaumen. Der Landtag müsste also zwischen Anfang Februar und Anfang April entscheiden, wenn die Volksabstimmung am 7. Juni stattfinden soll. Das ist auch bei einem sorgfältigen Gesetzgebungsverfahren mit umfangreicher Anhörung ohne weiteres zu schaffen' ist Jürgens überzeugt.
 
 
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3      65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597      Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de
 


Wiesbaden - Veröffentlicht von pressrelations

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