pressrelations - schneller mehr wissen Unternehmen | Impressum | Kontakt | Benutzer: nicht angemeldet 
Recherche  Pressematerial eingeben  Themendatenbank 
Pressemitteilungen  Nachrichten  Pressetermine  Themenpläne 

 
 
Profisuche  

PRESSEFACH

Alle Meldungen | Über uns | Bilder | Dokumente | Pressetermine | Pressekontakt
Pressemitteilung vom 13.04.2012 | 14:26
CDU/CSU-Fraktion
Religionsfreiheit und Toleranz gehören zusammen


Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes

Die Verteilung von Koran-Exemplaren in deutschen Großstädten soll an diesem Wochenende fortgesetzt werden. Dazu erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

„Selbstverständlich umfasst Artikel 4 unseres Grundgesetzes das Recht, friedlich für seine Religion zu werben. Mission ist Bestandteil der Religionsfreiheit und gilt unterschiedlos für alle bei uns vertretenen Religionen.

Genauso selbstverständlich ist die Religionsfreiheit in die anderen Werte unseres Grundgesetzes eingebettet: Toleranz, Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Wahrung der Grundrechte anderer gelten auch für religiöse Gemeinschaften. Wer das vergisst, wer Religion politisch instrumentalisiert und unter dem Deckmantel der Religion Gewalt gegen vermeintlich Ungläubige fordert, der muss sich Kritik und Argwohn gefallen lassen. Erfreulicherweise wird diese Kritik auch vom Zentralrat der Muslime geteilt.

Die Koran-Exemplare werden von Salafisten verteilt. Die streng islamische Gruppierung der Salafisten ist mit Intoleranz gegenüber anderen Religionen sowie antidemokratischem Handeln aufgefallen. Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Ihre Drohungen gegen Journalisten, die kritisch über die Koran-Verteilungen berichten, sind nicht hinnehmbar. Sie belegen, dass diese Überwachung notwendig ist.

Gleichzeitig differenzieren wir: Aus der kritischen Beobachtung salafistischer Umtriebe dürfen wir keine Schlussfolgerungen über den Islam als solchen ziehen. Das Recht der Muslime, von ihrer Religionsfreiheit auch in Deutschland friedlich Gebrauch zu machen, steht nicht in Frage.

Das Recht zu missionieren, seinen Glauben frei zu wählen und gegebenenfalls zu wechseln, sind verbindliche Elemente der Religionsfreiheit - die aber auch für Christen in islamischen Ländern gelten müssen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Debatte den Dialog zwischen den Religionen in Deutschland intensiviert und nicht etwa die Kluft zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen vertieft. Die Werte des Grundgesetzes gelten für alle uneingeschränkt.“
 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de

Berlin - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=490698

[Druckversion] [PDF]

© 2013 pressrelations GmbH, alle Rechte vorbehalten[Seitenanfang]

Anmeldung

Name:
Passwort:
 
 
Auf diesem Rechner angemeldet bleiben, bis ich mich abmelde.

Passwort vergessen?


Veröffentlichen Sie Pressematerial und abonnieren Sie den pressrelations - Newsletter.

kostenlos registrieren


Pressematerial veröffentlichen


Sie möchten eine Pressemitteilung oder einen Termin bei uns veröffentlichen?

weitere Infos

Content-Partnerschaft


Werten Sie Ihr Onlinemedium mit aktuellen Pressemitteilungen von pressrelations auf.

weitere Infos

Aktuelles Pressefoto




Unser Partner



DowJones

Pressearbeit und Themenplanung


Suchen Sie in unserer Themendatenbank gezielt Medien, die Beiträge über affine Themen zu Ihrer Pressemitteilung planen!

weitere Infos

Pressemitteilung beobachten


Sie wollen wissen, in welchen Medien Ihre Pressemitteilung (PM) erschienen ist? Nutzen Sie NewsRadar für Ihre PM-Beobachtung!

Informationen zur Medienbeobachtung mit NewsRadar finden Sie hier