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Pressemitteilung vom 22.11.2006 | 11:30
Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFVRLP)
Verbraucherschutz - Zimt-Produkte nur sparsam verwenden - Lebensmittel auf Cumarin untersucht

Im Landesuntersuchungsamt (LUA) liegen die Ergebnisse von 49 Lebensmittelproben vor, die auf Cumarin untersucht wurden. Cumarin ist in dem zumeist verwendeten Cassia-Zimt enthalten, der besonders in der Vorweihnachtszeit als Gewürz zur Verfeinerung von Backwaren und Speisen beliebt ist. Das in Zimt enthaltene natürliche Cumarin kann gesundheitsschädlich sein, wenn zu viel davon verzehrt wird.

40 der auf ihren Cumarin-Gehalt untersuchten Proben stammten von rheinland-pfälzischen Lebensmittelherstellern; die übrigen 9 aus dem Handel. Das Spektrum der untersuchten Produkte umfasst Zimtgewürz, Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtpulver, typische Backwaren wie Zimt-Croissants, Apfelkrapfen, Brezeln oder Quarkinis sowie Adventsgebäck wie Lebkuchen, Zimtsterne, Stollen oder Spekulatius.

Mit einer Ausnahme blieben die Backwaren und vor allem das Adventsgebäck bisher unter den Eingriffswerten.

Cumarin kommt auch in anderen Produkten mit Zimtgeruch oder -geschmack vor, zum Beispiel in Getränken oder auch in Körpercremes, Shampoos sowie anderen Kosmetikprodukten.

Die Lebensmittelüberwachung wird das Warenangebot weiter kontrollieren. Führen Untersuchungen bei zimthaltigen Waren zu Ergebnissen, dass ein Lebensmittel oder Produkt nicht sicher ist, werden diese aus dem Handel genommen. Die Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit wird an dem Schutzbedürfnis der Kinder ausgerichtet.

Verzehrsempfehlungen

Es wird empfohlen, mit Zimt verfeinerte Produkte nur in Maßen zu verzehren oder zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die empfindliche Personengruppe der Kinder. Das Umweltministerium weist deshalb erneut auf die Verzehrsempfehlungen für verschiedene, besonders häufig gekaufte Produktgruppen hin, die dann gelten, wenn keine andere Aufnahme von Cumarin stattfindet.

Danach können Kinder mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm pro Tag durchschnittlich eines der folgenden aufgeführten Lebensmittel in der angege-benen Mengen verzehren:

Bis zu
4 Zimtsterne à 5,6 Gramm oder
1 Lebkuchen à 30 Gramm oder
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm oder
2 Müsliriegel zus. 70 Gramm oder
Müsli 75 Gramm

Der zumeist verkaufte Zimt (Cassia-Zimt) enthält von Natur aus relativ hohe Gehalte des Aromastoffs Cumarin. Beim Kochen zuhause, insbesondere für Kinder, sollte Zimt nur einmal pro Woche verwendet werden. Auch bei der häuslichen Weihnachtsbäckerei sollte Zimt sparsam eingesetzt werden.

Der ebenfalls angebotene Ceylon-Zimt enthält üblicherweise unbedenkliche Mengen an Cumarin.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
http://www.mufv.rlp.de/index.php?id=3515



Mainz - Veröffentlicht von pressrelations

Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=257601

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